
Wenn in Homberg eine Festivität mit Freiluftcharakter stattfindet, sei es das Weinfest, um den Hombergern Gelegenheit zu geben, mit alkoholverklärtem Blick dem Hessentag 2008 zu gedenken, oder ein Familientag, mit Ringelpitz für Groß und Klein, dann ist seit dem Hessentag immer vom "Stadtpark" oder "Alter Stadtpark" die Rede. Bei dem Begriff sind sich alle Parteifraktionen einig, bis auf die GRÜNEN-Fraktion, die macht sich erst gar nicht die Mühe mit Begriffen, wie "Stadtpark", usw.:
Nachdem im letzten Jahr so manche Veranstaltung in Homberg vom Pech mit dem Wetter zu kämpfen hatte, stimmte jetzt alles beim Weinfest auf dem Gelände des alten Homberger Friedhofs.
Wein, Weib und Gesang, wenn's ums feiern geht, dann scheint bei den GRÜNEN alles zu stimmen, auch feuchtfröhliche Feierlichkeiten auf dem Gelände des alten Homberger Friedhofs. Dafür hört das Verständnis bei anderen Dingen, wie z. B. der weiteren Ansiedlung von Gewerbebetrieben schnell auf.
Das, was hier als "Stadtpark" oder "alter Park" Einzug in den Sprachschatz des Homberger Bürgermeisters, der Parteifraktionen, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Kreisstadt Homberg-Efze und den Gazetten aus dem Kasseler Ippen-Verlag gehalten hat, ist der "Alte Friedhof"
Der ist seit 1580 städtischer Friedhof und Begräbnisstätte bis heute, denn man hat ihn noch nicht entwidmet. Das wäre aber Voraussetzung für eine Bezeichnung als "Stadtpark" Man feiert also fröhliche Feste auf einem Friedhof und den Gebeinen altehrwürdiger Homberger Honoratioren, darunter Minister Julius Rhode, Bürgermeister Winter und Prof. Wilhelm Volckmar.
Auch ist der Alte Friedhof Grabstätte der Äbtissinnen Marianne Freiin vom und zum Stein und Charlotte von Gilsa sowie von Friedensrichter Martin, Personen, die 1809 wesentlichen Anteil an den Vorbereitungen zum Dörnbergschen Aufstand unter Wilhelm von Dörnberg gegen Jérôme Bonaparte hatten.
Was man sich als Kreisstadt doch so alles leisten darf.
Ich denke mal, für den Alten Friedhof gilt die Satzung der Kreisstadt Homberg (Efze) über die Benutzung und Verwaltung der städtischen Friedhöfe (Friedhofsordnung).
Unter § 3 Schliessung und Entwidmung findet man den nachfolgenden Wortlaut:
1) Friedhöfe, Friedhofsteile und einzelne Grabstätten können aus wichtigem öffentlichem Interesse ganz oder teilweise geschlossen oder entwidmet werden.
(2) Durch Schließung wird die Möglichkeit weiterer Beisetzungen ausgeschlossen; durch die Entwidmung verliert der Friedhof seine Eigenschaft als öffentliche Bestattungseinrichtung. Besteht die Absicht der Schließung, so werden keine Nutzungsrechte mehr erteilt oder wiedererteilt.
(3) Die Absicht der Schließung, die Schließung selbst und die Entwidmung sind jeweils öffentlich bekannt zu machen.
(4) Die Stadt kann die Schließung verfügen, wenn alle Nutzungsrechte und Ruhefristen abgelaufen sind.
Dabei fällt dann auf, daß die Stadt gegen ihre eigene Friedhofsordnung verstößt, denn unter § 5, der das Verhalten auf dem Friedhof regelt, kann man lesen:
(1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.
(3) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet:
b) Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen, oder gewerbliche Dienste anzubieten,
g) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen, Einfriedungen und Hecken zu übersteigen und Rasenflächen (soweit sie nicht als Wege dienen), Grabstätten und Grabeinfassungen zu betreten,
h) zu lärmen und zu spielen, zu essen und zu trinken sowie zu lagern, oder sich sportlich zu betätigen.
Der Magistrat (Friedhofsverwaltung) kann Ausnahmen zulassen.
Ob nun Trinkgelage, wie das Weinfest, oder andere Belustigungen ein öffentliches Interesse darstellen, den Alten Friedhof zu entwidmen, mag dahingestellt sein. Ansprüche aus Nutzungsrechten und Ruhefristen wird wohl mit Sicherheit keiner mehr stellen.
Eine Stadt, die gegen ihre eigene Friedhofsordung verstößt, da wird Homberg-Efze allerdings ein Novum sein, samt ihrem Bürgermeister als Chef der Ordungspolizeibehörde. Dass der Magistrat Ausnahmen zugelassen hat, um auf dem Alten Friedhof feuchtfröhliche Feste und anderes zu veranstalten, ist mir nicht bekannt und kann ich mir auch nicht vorstellen. Vorstellen kann ich mir aber sehr gut, dass der Magistrat eine einzige Ausnahme ist.
Wie man hier verfährt, hat mit Achtung und Pietät zu tun und auch mit Fingerspitzengefühl. Damit scheint es in der Homberger Stadtverwaltung nicht weit her zu sein, weder mit Achtung, noch mit Pietät und schon gar nicht mit Fingerspitzengefühl. Mit Grausen denke ich noch daran, wie lange es gedauert hat, zwei erlauchten Homberger Ehrenbürgern des Dritten Reiches die Ehrenbürgerrechte abzuerkennen.
Homberg ist nicht ganz oben, eher unteres Mittelfeld, mit der Tendenz nach unten!